Schützenverein Essen (Oldb) e.V.
Es sind noch 173 Tage bis zum  Schützenfest!
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Die frühen Jahre 1889 bis 1902

Nach 33 Jahren feierte man nach alter Sitte dann das Schützenfest für Erwachsene unter der Regie der Feuerwehr erstmalig wieder am 12. August. Das Fest wurde auf dem Hof des Bauern Ostendorf im Brook (heute Zumholz) abgehalten. Die Leitung als amtierender Hauptmann hatte Wilhelm Brand, Festwirt war Fritz Stubbemann. Der Königsschuss gelang an diesem denkwürdigen Tag dem Kaufmann Ferdinand I. Wehage, der sich Frau Maria Schade zur Königin nahm. Eine silberne Plakette, die in der Mitte durch einen Krönungstaler anlässlich der Krönung von Wilhelm I. von Preußen im Jahre 1861 verziert ist, zeugt heute noch in der Königskette von seiner Regentschaft.
 
Im Jahre 1890 suchte man für die Abhaltung des Schützenfestes einen neuen Festplatz und feierte dann auf der an der neuen Hase gelegenen Wiese gegenüber der Gastwirtschaft Urban, besser bekannt unter dem Namen Vorwerk. Als bester Schütze zeigte sich Leonhard I. Taphorn, der daraufhin mit seiner Königin Johanna Gr. Darrelmann regierte.
 
Wieder ein Jahr später wählte man dann den Ostendorfschen Hof als Schützenplatz und blieb dort auch im Jahre 1892, bevor man sich 1893 für die Weide bei der Gastwirtschaft Kramer entschied, wo das Schützenfest bis einschließlich 1924 stattfand.
 
Den wohl eindrucksvollsten Bericht über die Abhaltung des Essener Schützenfestes zum Ende des vorigen Jahrhunderts gibt in den zwanziger Jahren Kaplan J. Hermes in seinen "Heimatkundlichen Aufsätzen", aus denen nachfolgender Auszug stammt:
 
Die vom Schützenwirt zu zahlende Pachtsumme schwankte vom Jahre 1889 an zwischen fünfzig und hundert Mark und mußte 8 Tage nach erteiltem Zuschlag an den Präsidenten der Schützengesellschaft entrichtet werden.
 
Für die Musik zahlte man vor 30 Jahren (also 1893) 120 bis 130 Mark. In den ersten Jahren nach Eröffnung des Schützenfestes spielte die Kapelle des Osnabrücker Infanterieregimentes Nr. 78 unter Leitung des Musikdirektors Oehlmann, später die Quakenbrücker Stadtkapelle unter Leitung des Musikdirektors Rüdiger oder Hellmuth. Seit 26 Jahren (also seit 1897) hat die Lindthorstsche Kapelle den Posten bekleidet.
 
Der Büchsenmacher G. Vette-Quakenbrück lieferte viele Jahre hindurch die zum Feste notwendigen Büchsen. Später hat der Verein dieselben käuflich erworben. Außer dem hiesigen Kuchenbudenbesitzer Budke wurden in den 90ger Jahren die Kuchenbäcker Albers Vestrup, Wichmann Bunnen und Albers Quakenbrück mit ihren Buden zugelassen, desgleichen der Schießbudenbesitzer Meyer in Kettenkamp und der Karusselbesitzer Wegener. Erstere zahlten vor 30 Jahren 6 Mark Platzgeld, letztere 10 Mark.
 
Seit dem Jahre 1898 ist der Schützenverein im Besitze einer Vereinsfahne, die von der Hildesheimer Fahnenfabrik für 300 Mark geliefert wurde. 1899 erhielt der Verein von seinem Schützenkönig einen silbernen Pokal zu Geschenk.
 
Auf der Generalversammlung 1893 wurden grundlegende Bestimmungen für das jährlich abzuhaltende Schützenfest getroffen. Der Vorstand entwarf ein Programm, das durch 3 Jahrzehnte dem Verein als Richtschnur diente und noch heute Gültigkeit hat und stellte Statuten auf, die im wesentlichen ebenfalls noch zu Recht bestehen. Das Festprogramm vom Jahre 1893 gibt uns Aufschluß über den Verlauf des Festes und hatte folgenden Wortlaut:
 
Programm für das diesjährige Essener Schützenfest am 11. und 12. Juni 1893: Sonntag, den 11 Juni nachmittags 4 Uhr Ausmarsch der Schützen mit Musik zum Festplatze; Daselbst großes Konzert. "Kinderbelustigung" Auslosen der Schützennummern für die Schützen "Scheibenschießen" Schluß präzis 10 Uhr abends. Montag den 12. Juni Frühkonzert bei der vorjährigen Königin von 10 bis 12 Uhr: Konzert auf dem Marktplatze 1 Uhr: Antritt der sämtlichen Schützen auf dem Marktplatze 11/2 Uhr: Festzug durch den Ort, darauf Ausmarsch zum Festplatze bei Anton Kramer: nach Ankunft: Beginn des Schießens um die Königswürde, nachmittags: Konzert und Kinderbelustigung, abends: Großer Ball im FestzeIt: Musik vom Osnabrücker Infanterie regiment Nr. 78
 
Nach den Statuten aus dem Jahr 1888 kann jeder Eingesessene der Gemeinde Essen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, Mitglied des Vereins werden. Jedes Mitglied hat einen jährlichen Beitrag zu entrichten, dessen Höhe in der ersten Generalversammlung jeden Jahres festgesetzt wird. Im Jahre 1893 wurde der Betrag auf 1 Mark festgesetzt und vier Jahre später auf 1.50 Mark erhöht. Damals zählte der Verein 140 Mitglieder, heute 250. (1923).
 
Der Vorstand besteht seit Jahren aus 3 Mitgliedern, dem Präsidenten, dem im Jahre 1897 ein Vizepräsident zur Seite gegeben wurde, dem Schriftführer und Kassierer. Er wird auf 3 Jahre gewählt, er hat den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und für die Unterhaltung des Scheibenstandes und der Utensilien zu sorgen.
 
Jedes Jahr im Januar oder Februar findet eine ordentliche Generalversammlung statt, in welcher die Rechnungsablage sowie die Wahl der Monenten und Kommission, beziehungsweise des Vorstandes erledigt wird. Außer dem engeren Vorstande werden gewöhnlich im April des Jahres 2 Kommissionen für das im Sommer abzuhaltende Schützenfest gewählt, eine Fest- und Schießkommission. Die Festkommission besteht aus dem Offizierskorps, das sich aus einem Hauptmann, drei Leutnants, einem Fähnrich und zwei Fahnenjunkern zusammensetzt. Die Schießkommission besteht aus sechs Mitgliedern und zwei Schießmeistern. Seit dem Jahre 1893 werden auch zwei Vorreiter für den Festzug gewählt. Die Ausschmückung des Festplatzes liegt in den Händen des Festwirtes und des Verschönerungskomitees.
 
Bei uns wird seit dem Jahre 1852 nur nach der Scheibe geschossen. Der am Feste als König proklamierte Schütze erhält aus der Vereinskasse ein Repräsentationsgeld, dessen Höhe jährlich bestimmt wird und anfangs wohl nicht über 5 bis 10 Mark hinaus kam, denn im benachbarten Bunnen zahlte man in den sechziger Jahren nur 3 Mark. Davon hatte der König 1.50 Mark für eine Flasche Wein zu entrichten, die er den Offizieren kredenzte. Das übrige Geld verwandte er nach Belieben.
Die vom König erwählte Königin ernennt vier Ehrendamen und jede Ehrendame aus dem Kreis der Schützen ihren Ehrenherren. Die Ehrenherren tragen die Kosten des Thrones, soweit sie das dem König übergebene Repräsentationsgeld übersteigen und zahlen von dem Mehr je ein Fünftel. Der König hat spätestens bis zum nächsten Schützenfeste eine silberne Medaille an die Schützenkette zu stiften.
 
Soweit die Ausführungen des Kaplans J. Hermes aus den Jahren 1923 bis 1925.
 
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aus: Schützenverein für die Gemeinde Essen e.V. 1852 - 2002;
Verlag: Friedr. Schmücker, 49624 Löningen, 2002; S. 26ff
 


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